Bei der Versicherungsform nach Vollwert (valore intero), verpflichtet sich die Versicherung, die Kosten für den Wiederaufbau bis zum versicherten Höchstbetrag zu übernehmen.
Entspricht die Versicherungssumme nicht dem Wiederaufbauwert des Gebäudes (Neuwert), spricht man von einer Unterversicherung. Dann wird im Schadensfall die sogenannte Proportionalregel angewandt. Das Verhältnis zwischen Schaden und ersetzter Summe entspricht dem Verhältnis zwischen tatsächlichem Wiederaufbauwert und versichertem Wert.
Beispiel: Der Wiederaufbauwert beträgt 100.000 Euro, versichert wurde aber nur ein Wert von 50.000 Euro. Der Schutz liegt also bei 50 Prozent. So ersetzt die Versicherungsgesellschaft bei einem Schaden von 20.000 Euro auch nur 50 Prozent des Schadens, also 10.000 Euro.