In der Provinz Bozen gelten einige Sonderregelungen für sogenannte konventionierte Wohnungen und Häuser, die bei Miete und Kauf wichtig sind.
Konventionierte Immobilien dürfen nur Personen besetzen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen: Sie müssen seit mindestens fünf Jahren in einer Gemeinde Südtirols ihren meldeamtlichen Wohnsitz haben oder diesen zum Zeitpunkt der Ausstellung der Baukonzession gehabt haben. Sie bzw. ihre Familienmitglieder dürfen nicht Eigentümer einer dem Bedarf der Familie angemessenen Wohnung sein, die vom Arbeitsplatz oder Wohnsitz aus leicht zu erreichen ist, und auch nicht an einer solchen Wohnung das Fruchtgenuss- oder Wohnrecht haben. Zur Besetzung berechtigt sind auch Personen, die sich regulär im Landesgebiet aufhalten und über einen ordnungsgemäßen Arbeitsvertrag verfügen.